Stundenplan der Fakultät

Lehrplanplanung der Fakultät

Die Fakultät für Musik bietet eine professionelle Musikausbildung an; für die Zulassung ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erforderlich.

  • Erste Studienphase: Die Studiendauer beträgt vier Jahre (insgesamt acht Semester). Nach Abschluss des Studiengangs müssen die Studierenden die Abschlussprüfung bestehen, um einen Abschluss zu erwerben, der einem Bachelor-Abschluss entspricht.

  • Zweite Studienphase: Wer die erste Studienphase abgeschlossen und die Prüfungen bestanden hat, kann direkt in die zweite Studienphase übergehen und dort seine fachliche Ausbildung auf einem höheren Niveau fortsetzen.

    *Die offizielle Anerkennung von Abschlüssen oder Bildungsnachweisen richtet sich weiterhin nach den Prüfungsergebnissen der zuständigen Behörden des jeweiligen Landes oder der einzelnen Hochschuleinrichtungen.

Studiengänge

  • Gesang: Gesang

  • Tasteninstrumente: Klavier, Cembalo

  • Streichinstrumente: Violine, Viola, Cello, Kontrabass, Gitarre

  • Holzblasinstrumente: Flöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Saxophon

  • Blechblasinstrumente: Waldhorn, Trompete, Posaune, Euphonium, Tuba

  • Schlaginstrumente: westliche Schlaginstrumente

  • Studiengang Europäische Musikwissenschaft

Für weitere spezielle Studiengänge wenden Sie sich bitte direkt an die Hochschule.

◆ Schulabteilung

Zielgruppe: Schüler im Alter von 13 bis 18 Jahren mit musikalischen Grundkenntnissen

Zulassungsvoraussetzungen: Bestehen der musikalischen Aufnahmeprüfung unserer Schule

Visumantrag: Nach der Zulassung unterstützt die Hochschule Sie gerne bei der Beantragung eines Studienvisums.

Weiterstiegsmöglichkeiten: Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet und die Prüfung zur Feststellung fortgeschrittener musikalischer Fähigkeiten bestanden haben, können direkt in die „Hochschulabteilung“ unserer Schule wechseln.

◆ Fachbereich – Erster Studiengang (Diplom in Musikperformance)

Zielgruppe: Personen ab 18 Jahren, die über Kenntnisse im Instrumental- oder Gesangsspiel auf Hochschulniveau verfügen

Zulassungsvoraussetzungen: Bestehen der fachlichen Musikprüfung unserer Hochschule

Visumantrag: Nach der Zulassung kann unsere Hochschule Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der Beantragung eines Studienvisums behilflich sein.

Studienzeit: in der Regel maximal vier Jahre

Verleihung des Abschlusses: Wer die Studiendauer absolviert und die erforderlichen Leistungspunkte erworben hat, erhält nach Bestehen der Abschlussprüfung das Abschlusszeugnis der Hochschule.

Weiterführende Ausbildung: Wer nach dem Abschluss die Prüfung zur Feststellung der fachlichen musikalischen Fähigkeiten besteht, kann sich für das „Diplom für Instrumentalisten“ bewerben.

◆ Fachbereich – Zweiter Studiengang (Diplom für Musikinterpreten)

Zulassungsvoraussetzungen: Bewerber, die über einen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen und über entsprechende professionelle musikalische Fähigkeiten verfügen

Zulassungsvoraussetzungen: Bestehen der fachlichen Musikprüfung unserer Hochschule

Visumantrag: Nach der Zulassung kann unsere Hochschule Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der Beantragung eines Studienvisums behilflich sein.

Studienzeit: grundsätzlich maximal zwei Jahre

Verleihung des Abschlusses: Wer die Studiendauer absolviert und die erforderlichen Leistungspunkte erworben hat, erhält nach Bestehen der Abschlussprüfung das Diplom als Konzertmusiker.

Wie unterscheidet man zwischen der Schulabteilung und der Fakultätsabteilung?

Stundenplan der Musikschule

Grundschulbildung und Sekundarstufe I (Vorbereitung auf die Sekundarstufe II )

Stundenplan der Musikhochschule

Hochschulbildung (Diplomstudiengänge )