Stundenplan der Fakultät

Lehrplanplanung der Fakultät

Die Fakultät für Musik bietet eine professionelle Musikausbildung an; für die Zulassung ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erforderlich.

  • Erste Studienphase: Die Studiendauer beträgt vier Jahre (insgesamt acht Semester). Nach Abschluss des Studiums müssen die Studierenden die Abschlussprüfung bestehen, um einen Abschluss zu erwerben, der einem Bachelor-Abschluss entspricht.

  • Zweite Ausbildungsstufe: Wer die erste Ausbildungsstufe abgeschlossen und die Prüfung bestanden hat, kann direkt in die zweite Ausbildungsstufe aufsteigen und dort seine fachliche Ausbildung auf höherem Niveau fortsetzen.

Studiengänge

  • Gesang: Gesang

  • Tasteninstrumente: Klavier, Cembalo

  • Streichinstrumente: Violine, Viola, Cello, Kontrabass, Gitarre

  • Holzblasinstrumente: Flöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Saxophon

  • Blechblasinstrumente: Waldhorn, Trompete, Posaune, Euphonium, Tuba

  • Schlaginstrumente: westliche Schlaginstrumente

  • Studiengang Europäische Musikwissenschaft

Für weitere spezielle Studiengänge wenden Sie sich bitte direkt an die Hochschule.

Wie unterscheidet man zwischen der Schulabteilung und der Fakultätsabteilung?

Schulabteilung

Zielgruppe: Schüler im Alter von 13 bis 18 Jahren mit musikalischen Grundkenntnissen

Zulassungsvoraussetzungen: Bestehen der musikalischen Aufnahmeprüfung unserer Schule

Visumantrag: Nach der Zulassung unterstützt die Hochschule Sie gerne bei der Beantragung eines Studienvisums.

Weiterstiegsmöglichkeiten: Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet und die Prüfung zur Feststellung fortgeschrittener musikalischer Fähigkeiten bestanden haben, können direkt in die „Hochschulabteilung“ unserer Schule wechseln.

◆ Fakultät – Erster Studiengang (Bachelor-Abschluss nach amerikanischem System)

Zielgruppe: Personen ab 18 Jahren, die über Kenntnisse im Instrumental- oder Gesangsspiel auf Hochschulniveau verfügen

Zulassungsvoraussetzungen: Bestehen der fachlichen Musikprüfung unserer Hochschule

Visumantrag: Nach der Zulassung kann unsere Hochschule Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der Beantragung eines Studienvisums behilflich sein.

Studienzeit: in der Regel maximal vier Jahre

Verleihung des akademischen Grades: Wer die Studiendauer erfüllt und die erforderlichen Leistungspunkte erworben hat, erhält nach Bestehen der Abschlussprüfung das Abschlusszeugnis der Hochschule (entspricht einem Bachelor-Abschluss nach amerikanischem System).

Weiterführende Studien: Absolventen, die die Prüfung zur Feststellung der fachlichen musikalischen Fähigkeiten bestanden haben, können sich für das „Diplom für Konzertmusiker“ (entspricht einem Master-Abschluss nach amerikanischem System) bewerben.

◆ Fakultät – Zweiter Studiengang (Master-Abschluss nach amerikanischem System)

Zulassungsvoraussetzungen: Bewerber, die über einen Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen und über entsprechende professionelle musikalische Fähigkeiten verfügen

Zulassungsvoraussetzungen: Bestehen der fachlichen Musikprüfung unserer Hochschule

Visumantrag: Nach der Zulassung kann unsere Hochschule Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der Beantragung eines Studienvisums behilflich sein.

Studienzeit: grundsätzlich maximal zwei Jahre

Verleihung des Abschlusses: Wer die Studiendauer erfüllt und die erforderlichen Kreditpunkte erworben hat, erhält nach Bestehen der Abschlussprüfung das Diplom als Konzertmusiker (entspricht einem Master-Abschluss nach amerikanischem System).

Stundenplan der Musikschule

Grundschulbildung und Sekundarstufe I (Vorbereitung auf die Sekundarstufe II )

Stundenplan der Musikhochschule

Hochschulbildung (Diplomstudiengänge )