Informationen zur Bewerbung


I. Diese Hochschule umfasst die Abteilung für Schulbildung sowie die Abteilung für Hochschulbildung. Die Zulassungsvoraussetzungen für Studierende lauten wie folgt:

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  1. Die Schulabteilung nimmt Schüler im Alter von 13 bis 18 Jahren* auf, die über gewisse musikalische Vorkenntnisse** verfügen. Nach der Zulassung unterstützt die Schule bei der Beantragung eines Studentenvisums. Schüler der Schulabteilung können nach Vollendung des 18. Lebensjahres und nach Bestehen einer musikalischen Eignungsprüfung in die Fachhochschulabteilung wechseln.

  2. Die Abteilung für Hochschulstudien nimmt Personen ab 18 Jahren auf, die über die für ein Hochschulstudium (Universität) erforderlichen Fähigkeiten im Bereich Musikinstrumentalspiel und Gesang verfügen. Nach der Zulassung unterstützt die Hochschule bei der Beantragung eines Studentenvisums. Die Regelstudienzeit in der Abteilung für Hochschulstudien beträgt vier Jahre. Nach Erhalt des Hochschulabschlusses (entspricht einem Bachelor-Abschluss nach amerikanischem System) und Bestehen der Prüfung zur Feststellung der fortgeschrittenen musikalischen Fähigkeiten kann das Studium mit dem Diplom für Konzertmusiker (entspricht einem Master-Abschluss nach amerikanischem System) fortgesetzt werden.

  3. Wer bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügt, kann sich direkt für das Diplom für Konzertmusiker (entspricht einem Master-Abschluss nach amerikanischem System) an unserer Hochschule bewerben.

Anmerkung:

* Das Schulsystem unserer Schule orientiert sich am System der Musikhochschulen in Deutschland und Österreich. Bei der Bewerbung um einen Studienplatz und beim Aufstieg in die nächste Klasse trifft der Prüfungsausschuss der Schule seine Entscheidung unter Berücksichtigung sowohl der musikalischen Fähigkeiten als auch des Alters der Schüler; die Entscheidung hängt also nicht ausschließlich vom Alter ab.

**Zu den Musikfachrichtungen, für die unsere Schule Schüler aufnimmt, gehören: Gesang, Klavier, Cembalo, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gitarre, Flöte, Klarinette, Oboe, Fagott,Saxophon, Waldhorn, Trompete, Posaune, Euphonium, Tuba, westliche Schlaginstrumente, Studiengang Europäische Musikwissenschaft usw. Für weitere spezielle Studiengänge wenden Sie sich bitte an die Hochschule.

II. Prüfung der musikalischen Fähigkeiten: 

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  1. Prüfung der Videoaufnahmen von Live-Auftritten:

Bitte reichen Sie zwei beliebige Stücke aus unterschiedlichen Epochen und Stilrichtungen ein, die Ihre musikalischen Fähigkeiten angemessen widerspiegeln, und stellen Sie diese der Kommission zur Begutachtung über einen Link zu einer Video-Sharing-Website oder einer Cloud-Plattform zur Verfügung. Nach bestandener Prüfung und Erhalt der Zulassung stellt die Hochschule eine Zulassungsbescheinigung sowie die entsprechenden Unterlagen für den Studienaufenthalt aus, die bei der Ausreise aus Taiwan und bei der Einreise nach Österreich den Zollbehörden vorgelegt werden können.

III. Gebühren:

  1. Nach bestandener Aufnahmeprüfung per Video- und Audioübertragung erhalten Sie von unserer Schule eine Aufstellung der Gebühren sowie eine Mitteilung zu den Visum- und Bearbeitungsgebühren. Die Studiengebühren und Bearbeitungsgebühren müssen spätestens zwei Monate vor der Abreise beglichen werden. Die Bearbeitungsgebühren umfassen die Kosten für das Visum und die Aufenthaltsgenehmigung, die Unterkunftsbescheinigung, den Nachweis über die Studentenversicherung, den Nachweis über die Lebenshaltungskosten sowie die Bescheinigungen des Vormunds und des Bürgen.

  2. Da unsere Hochschule ein Internat ist, sind in den Studiengebühren die Einschreibegebühren, die Studien- und Verwaltungsgebühren, die Unterkunftskosten sowie die Verpflegungskosten vollständig enthalten. Ausgehend von den statistischen Daten der vergangenen Jahre belaufen sich die Gesamtkosten für Studiengebühren und persönliche Lebenshaltungskosten pro Jahr auf etwa 30.000 Euro.

IV. Sonstige Unterlagen für die Immatrikulation:

  1. Geburtsurkunde in englischer Sprache: Eine Übersetzung ins Deutsche ist nicht erforderlich; sie kann im Entbindungskrankenhaus oder beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Die englische Fassung muss bei einem taiwanesischen Gericht, beim Außenministerium sowie bei der österreichischen Vertretung in Taipeh beglaubigt werden.

  2. Englische Ausfertigung des Familienregisters: Für den Abschnitt über die Person selbst und die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind keine Angaben zu weiteren Familienangehörigen erforderlich. Diese ist beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.

  3. Impfpass (englische Fassung): Dieser kann bei der Gesundheitsstelle (Gesundheitszentrum) beantragt werden.

  4. Polizeiliches Führungszeugnis (in englischer Sprache): Kann bei jeder Polizeidienststelle beantragt werden.

  5. Nachweis der finanziellen Mittel: Ein lokales Bankkonto mit einem Guthaben von mindestens 6.000 Euro (das Konto kann nach der Ankunft in Graz eröffnet werden).

  6. Passfotos im Format 2 Zoll (bitte mindestens 5 Stück bereithalten)